Was passiert bei Armatix?
Hier erfahren Sie es.

An dieser Stelle finden Sie ständig wichtige Mitteilungen
und neueste Nachrichten aus unserem Unternehmen.

Fernsehbeitrag in Frontal 21.

Urteil Armatix GmbH ./. Zweites Deutsches Fernsehen, Frontal 21

Mit Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichtes Hamburg vom 23. Juni 2009 (AZ: 324 O 298/98) wurde für die Armatix GmbH entschieden. 

Es konnte nachgewiesen werden, das sowohl das Sperrelement als auch der Schwingschleifer für die Frontal 21 Berichterstattung manipuliert waren. Sowie war das Sperrelement für den Beitrag nicht korrekt eingebaut worden.

Der Test wurde im Gerichtssaal mit handelsüblichen Produkten nachvollzogen und kam zu dem Ergebnis, dass das Armatix Sperrelement nicht entfernt werden konnte.

Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne direkt an uns wenden.

 

Ihr Armatix Team.

Schreiben der PTB vom 28.05.2009

Gerne stellen wir unseren Kunden und Fachhändlern die Information der Physikalisch Technischen Bundesanstalt zum Frontal 21 Beitrag zur Verfügung.

Downloaden Sie hier das Schreiben der PTB.